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   BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85   

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BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85 (https://dejure.org/1985,17404)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1985 - 5 StR 100/85 (https://dejure.org/1985,17404)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - 5 StR 100/85 (https://dejure.org/1985,17404)
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  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 535/73

    Verweigerung des Zeugnisses zugunsten eines nicht angehörigen Mitbeschuldigten -

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Voraussetzung für ein solches mit Wirkung für andere bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht ist, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht, daß sie in Bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH NStZ 1984, 176 [BGH 10.01.1984 - 5 StR 732/83]; vgl. auch KK-Pelchen § 52 Rdn 6; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 52 Rdn 11).

    Daß sie in dem den Angeklagten betreffenden der Staatsanwaltschaft zugeleiteten Vorgang im untechnischen Sinne als Tatgenossin bezeichnet worden ist, ändert an dieser Bewertung nichts (BGH NJW 1974, 758, [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73] dort Ziff. 2).

  • BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77

    Folgen einer unterbliebenen Belehung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht eines

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29 BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).

    Voraussetzung für ein solches mit Wirkung für andere bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht ist, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht, daß sie in Bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH NStZ 1984, 176 [BGH 10.01.1984 - 5 StR 732/83]; vgl. auch KK-Pelchen § 52 Rdn 6; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 52 Rdn 11).

  • BGH, 10.01.1984 - 5 StR 732/83

    Einheitliches Strafverfahren - Zeuge - Angehörigenverhältnis -

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29 BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).

    Voraussetzung für ein solches mit Wirkung für andere bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht ist, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht, daß sie in Bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH NStZ 1984, 176 [BGH 10.01.1984 - 5 StR 732/83]; vgl. auch KK-Pelchen § 52 Rdn 6; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 52 Rdn 11).

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29 BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).
  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29 BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29 BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29 BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).
  • BGH, 21.05.1982 - 2 StR 248/82

    Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts eines Zeugen in einem sich gegen

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29 BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 231/82

    Zeugnisverweigerungsrecht - Voraussetzungen - Beschuldigte - Getrennte Verfahren

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Voraussetzung für ein solches mit Wirkung für andere bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht ist, daß zwischen den Angehörigen des Zeugen und dem anderen, zu dessen Gunsten das Zeugnisverweigerungsrecht wirken soll, in irgendeinem Stadium des Verfahrens prozessuale Gemeinsamkeit in dem Sinne besteht, daß sie in Bezug auf das gleiche historische Ereignis nach prozeßrechtlicher Betrachtungsweise förmlich Mitbeschuldigte gewesen sind (BGH StV 1982, 557; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH NStZ 1984, 176 [BGH 10.01.1984 - 5 StR 732/83]; vgl. auch KK-Pelchen § 52 Rdn 6; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 52 Rdn 11).
  • BGH, 02.12.1980 - 1 StR 441/80

    Fehlende Belehrung des Zeugnisverweigerungsrechts als Bedeutung für die

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
    Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29 BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).
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